Der Bezirksverband informiert
mit Beginn des Jahres 2026 ist das Pflanzen von Kirschlorbeer (Prunus Laurocerasus), Thujen (Lebensbäume) und Scheinzypressen (Chamaecyparis Lawsoniana) als Hecken oder Solitärgehölze (einzelnstehende Gehölze) verboten.
Bereits gepflanzte Gehölze und Hecken sollten entfernt werden, was spätestens mit Beendigung des Pachtverhältnisses erfolgen wird.
Als Alternative zu den immergrünen Laub- und Nadelgehölzen sollte Blühgehölze wie Jasmin, Weigelien, Hartriegel, Liguster oder Deutzien gepflanzt werden.
